Teilnahmebedingungen

 

Bestätigung und Zahlung

 

Diese Bedingungen und die Ausschreibung sind fester Bestandteil des Reisevertrages und ergänzen die gesetzlichen Regelungen. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrages an. Jeder angemeldete Teilnehmer muss nach Erhalt der Bestätigung innerhalb von 7 Tagen den gesamten Teilnehmerpreis auf das Konto der Veranstalterin leisten.

 

Erfolgt der Eingang der Zahlung nicht rechtzeitig, kann die Veranstalterin nach Fristsetzung die Bestätigung rückgängig machen und andere Teilnehmer für die Reise berücksichtigen. Ist dies nicht mehr möglich, hat der Teilnehmer die anfallenden Stornierungskosten zu tragen.

 

 

Mindest-/Maximalteilnehmerzahl

 

Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen und in der Teilnahmebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl von 6 Teilnehmerinnen kann die Veranstalterin die Veranstaltung bis spätestens 7 Tage vor deren Beginn absagen (Rücktritt vom Vertrag). In diesem Fall erhält die Teilnehmerin ihre auf die Teilnahmegebühr geleisteten Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zurück. Die Veranstalterin wird die Teilnehmerinnen zeitnah informieren, wenn sich zu einem früheren Zeitpunkt definitiv ergibt, dass die Mindestteil­nehmer­zahl nicht erreicht werden kann. Ist die maximale Teilnehmerzahl erreicht, kann die Anmeldung abgewiesen werden.

 

 

Stornierung

 

Der Teilnehmer kann bis Veranstaltungsbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Ein Nichterscheinen zur Veranstaltung ohne schriftliche Erklärung des Rücktritts gilt als eine Stornierung ein Tag vor Eventbeginn.

 

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

  • bis 10 Tage vor Reiseantritt 70% des Veranstaltungspreises
  • weniger als 10 Tage vor Reiseantritt 90% des Veranstaltungspreises

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die auf der Grundlage unserer Bestätigung in jedem Reisebüro abgeschlossen werden kann.

 

 

Änderungen

 

Sofern sich wesentliche Reiseleistungen ändern, werden die Teilnehmer umgehend informiert. In einem solchen Fall besteht die Möglichkeit eines stornokostenfreien Rücktritts innerhalb einer Woche nach Erhalt der Änderungsmitteilung. Die Änderung eines Referenten oder Trainingsbetreuers ist keine wesentliche Änderung.

 

 

Berechnung des Teilnahmepreises

 

Bei einer anderen Aufenthaltsdauer als im Standardprogramm vorgesehen, wird immer zunächst der ausgeschriebene Teilnahmepreis für das Standardprogramm inklusive Zuschläge (z.B. für Nicht-Mitglieder) zu Grunde gelegt. Die Einzelkosten für Mehr- oder Mindertage werden dann dazu addiert bzw. davon subtrahiert.

 

 

Organisation der An- und Abreise

 

Jeder Teilnehmer ist selbst für die Organisation seiner An- und Abreise zum Veranstaltungsort verantwortlich.

 

 

Persönliche Daten und Bilder

 

Die Teilnahme gilt als Einwilligung in eine mögliche Veröffentlichung von Fotos. Es gilt die Datenschutzerklärung dieser Homepage.

 

 

Haftung

 

1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Arztkonsultation, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während den gesamten Rennradtouren einen Helm tragen. Der Helm muss den Ansi/Snell- bzw. den jeweils aktuellen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechen.

 

2. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren einer Radsport-Veranstaltung bekannt sind und gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Der Abschluss einer Reiserückholversicherung wird bei Auslandsreisen dringend empfohlen.

 

3. Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr und auch nicht auf Ersatz sonstiger Schäden, wie Anreise- oder Hotelkosten. Bei einem Nichtantritt verfällt jeglicher Anspruch.

 

4. Die Haftung des Veranstalters – auch gegenüber Dritten – ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die vom Veranstalter eingesetzten Firmen und Helfer. Die Haftung des Veranstalters für andere Schäden als solche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

 

 

(Februar 2023)